Ansprechpartner:
Bernhard Martin
Waldblick 5
89269 Vöhringen-Illerberg
07306/33293
0172/7200253
Leitfaden Antragsstellung Sportstättenbau und Informationen zum Regelantrag unter "Aktuelles/Informationen".
Der Bayerische Landes-Sportverband e.V. ist ein beliehener Unternehmer des Freistaates Bayern. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern und erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sowie nach Maßgabe der vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erlassenen Sportförderrichtlinien und den haushaltsrechtlichen Bestimmungen.
Als beliehener Unternehmer ist der BLSV mit der Aufgabe betraut worden, Zuwendungen aus Staatsmitteln für den außerschulischen Sportstättenbau zu gewähren und an die Vereine auszureichen. Die Beleihung führt dazu, dass der BLSV hoheitliche Verwaltungsaufgaben des Freistaats Bayern für den Bereich der Förderung des außerschulischen Sportstättenbaus selbständig wahrnimmt.
Der BLSV vertritt in dieser Funktion die Interessen des Freistaats Bayern und ist verantwortlich für die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben und Bestimmungen. Des Weiteren berät und unterstützt der BLSV seine Mitgliedsvereine bei der Errichtung von Sportstätten und der Beantragung von Fördermitteln. Hilfestellung leisten auch die Sportkreise mit Ihren Kreisvorsitzenden und Sportstättenreferenten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Sportvereine die Mitglied des BLSV sind.
Bitte sprechen Sie uns recht-zeitig VOR einer geplanten Maßnahme und VOR einer Kontaktaufnahme mit dem BLSV München an. Wir unter- stützen Sie und geben Ihnen gerne die notwendigen For- mulierungshilfen an die Hand.
Euer Bernhard Martin
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